AGB

1. Anmeldung
Der Vertragsabschluss zwischen good trace und dem Teilnehmer kommt durch die Bestätigung der Anmeldung des Teilnehmers durch good trace mittels Zustellung der Rechnung oder Bestätigung per Mail zustande. Der Vertragsinhalt definiert sich durch die Anmeldung und allfällige Konkretisierungen in der Anmeldebestätigung. Dabei gelten die vorliegenden Vertragsbestimmungen, welche ohne Unterschrift geltend sind.

2. Abmeldung durch den Teilnehmer
Der Kunde kann jederzeit vor Tour, Reise- oder Eventbeginn von der Veranstaltung zurücktreten.
Die Annullierung muss in schriftlicher Form erfolgen. Stichtag für alle Rücktrittserklärungen ist das Eingangsdatum der Stornomeldung bei uns. Für die im Vorfeld erbrachten Leistungen müssen folgende Pauschalen des Gesamtpreises entrichtet werden:
bis zum 30. Tag vor Antritt 30%
ab 29. Tag bis 15. Tag vor Antritt 50%
ab 14. Tag bis 8. Tag vor Antritt 70%
ab 7 Tag bis 1. Tag vor Antritt 90%
bei Nichtantritt der Veranstaltung 100%
Der Teilnehmer kann bis zur Veranstaltung eine Ersatzperson stellen, die an seiner Stelle die Rechte und Pflichten der Veranstaltung übernimmt und die er good trace zuvor meldet. good trace kann dem Eintritt dieses Dritten widersprechen, wenn dieser den besonderen Veranstaltungs-Erfordernissen nicht genügt. Wir empfehlen dringend eine Reiserücktrittsversicherung abzuschliessen.

Als Stichtag gilt jeweils das Eingangsdatum der schriftlichen Annullation bei good trace. Fällt das Eintreffen der Annullation auf einen Samstag, Sonn- oder Feiertag, ist der nächste Arbeitstag massgebend. Teilnehmende, die sich zum Abflug oder zur Abfahrt nicht, zu spät oder ohne die notwendigen Reisedokumente einfinden, schulden good trace 100 % des Arrangementpreises.

3. Annullierung durch good trace
Wird die Mindestanzahl der Teilnehmer nicht erreicht, steht es im Ermessen von good trace, die Tour abzusagen. Die Mindestteilnehmerzahl ist angebotsabhängig und im jeweiligen Beschrieb definiert. In diesem Fall wird dem Teilnehmer der gesamte einbezahlte Betrag zurückerstattet. In Absprache mit den Teilnehmern kann eine andere Lösung gesucht werden. good trace behält sich vor, die Veranstaltung aufgrund schlechter Wetter- und Naturverhältnisse, behördlicher Massnahmen, höherer Gewalt, Unruhen oder aus Sicherheitsgründen etc. abzusagen. In diesem Fall wird dem Teilnehmer der gesamte einbezahlte Betrag zurückerstattet.

4. Zahlung
Die Bezahlung der Kosten erfolgt bei Touren, Reisen und Events in Vorausüberweisung auf das Konto von good trace. Ausstehende Rechnungsbeträge führen zum Kursausschluss. Ferner gelten die Bestimmungen unter Punkt 2.

5. Programmänderung und Abbruch der Tour
good trace behält sich vor, die Tour, die Reise oder den Event jederzeit abzuändern oder abzubrechen, insbesondere bei Annullierungsgründen gemäss Ziff. 3 vorstehend. Bei Programmänderung oder Abbruch einer bereits begonnenen Tour/Kurs erfolgt keine Rückerstattung des bezahlten Betrags.

6. Versicherung
Die Angebote enthalten keinen Versicherungsschutz, dies ist Sache des Teilnehmers. good trace empfiehlt jedem Teilnehmer sich zu versichern, dass seine Unfall- und Krankenversicherung für den gebuchten Kurs/Tour umfassenden Versicherungsschutz bieten. Ebenfalls empfehlen wir den Abschluss einer Reiseversicherung.

7. Haftung
Die Teilnahme an Touren, Reisen und Events erfolgt auf eigene Gefahr und Risiko. Jegliche Haftung im Rahmen des gesetzlich Zulässigen wird wegbedungen. Die vom Guide gegebenen Anweisungen und Vorkehrungen sind vom Teilnehmer stets in Eigenverantwortung einzuhalten. Für Unfälle und / oder körperliche Schäden übernimmt good trace keine Haftung. Für die Einhaltung der landesüblichen Strassenverkehrsvorschriften ist der Teilnehmer selbst verantwortlich. Bei Diebstahl oder durch den Teilnehmer verursachte Schäden übernimmt good trace keine Haftung. Touren in der Natur und insbesondere in alpinem Gelände sind mit Risiken verbunden, mit der Anmeldung anerkennt de Teilnehmer ausdrücklich, diese möglichen Gefahren zu kennen und verzichtet im Falle des Risikoeintritts auf Schadenersatz- oder anderweitige Ansprüche gegenüber good trace.
good trace haftet nur für Grobfahrlässigkeit und Verschulden. Die Haftung für leichte sowie mittlere Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen. Bei der Wahl und Instruktion von Dritten (insbesondere Kurs-/Tour-Guides) haftet good trace nur für gehörige Sorgfalt. Forderungen aus Schäden, die dem Teilnehmer durch fahrlässiges oder absichtliches Fehlverhalten von Dritten (insbesondere Kurs-/Tour-Guides) entstanden sind, sind direkt gegenüber diesen geltend zu machen. Für Hilfspersonen wird keinerlei Haftung vom Veranstalter übernommen.

8. Während der Tour, Reise oder des Events
Es besteht absolute Helmpflicht und der Genuss von Alkohol und Rauschmitteln während der Fahrzeit wird nicht toleriert. Der Guide ist berechtigt, zu Beginn und noch während der Veranstaltung einen Teilnehmer, der erkennbar den zu erwartenden Anforderungen nicht gewachsen erscheint oder welcher seinen Zahlungsverpflichtungen nicht fristgemäss nachgekommen ist oder trotz Abmahnung die Durchführung der Veranstaltung nachhaltig stört, ohne Anspruch auf Schadenersatz, jederzeit von der Veranstaltung auszuschliessen. Er ist für die Heimreise selbst verantwortlich. good trace behält den Anspruch auf den Preis.

9. Bildmaterial
good trace darf Bild- und Videomaterial, welches am Tag des Kurses/der Tour von Guides und Teilnehmern aufgenommen wird, zu eigenen Zwecken verwenden, insbesondere für Printprodukte, Website, Social Media und Bildergalerien. Auf dem Bildmaterial können Personen erkennbar sein. Der Teilnehmer erklärt sich damit entschädigungslos einverstanden.

10. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Auf die sich aus dem vorliegenden Vertrag ergebenden Streitigkeiten ist ausschliesslich schweizerisches Recht anwendbar. Als Gerichtsstand wird die Stadt Luzern vereinbart.